Samstag, Oktober 14, 2023

Ergänzung Siegprämien


Aufgrund einiger Hinweis aus dem Kreise der Leser muss ich zunächst korrigieren - ihr habt natürlich recht mir der Feststellung, dass das zitierte Urteil bereits älteren Datums ist (das hätte mir schon bei der Währung DM auffallen können) 👀...

Über einen Bekannten beim Deutschen Sportbund habe ich aber nun nochmal recherchiert und er konnte mir wie folgt berichten:

Der reine Amateur ist ein Sportler, der den Sport aus Liebhaberei, also nicht berufsmäßig und ohne materiellen Gewinn betreibt. Erhält ein Amateursportler gelegentlich ein – gar nicht (ein)kalkulierbares – Preisgeld oder eine Siegprämie, so entfällt eine Besteuerung völlig. 

Hat der Amateursportler einen Leistungsstandard erreicht, der häufiger zu Wettkampfsiegen und Preisgeldern führt, liegen dagegen sonstige (im Extremfalle gar gewerbliche) Einkünfte vor, die steuerpflichtig sind.

An dieser Stelle mag nun jeder für sich entscheiden, wie weit der Begriff "gelegentlich" reicht - wenn ich mir das in meinem Dunstkreis so ansehe und dazu noch die freiwillig interaktive Berichterstattung in den sozialen Netzwerken verfolge, rate ich nochmals zur Vorsicht!