Sonntag, Oktober 22, 2023

so schnell vergeht das Jahr

wie in vielen Jahren zuvor, habe ich auch in 2023 zum Herbst wieder die Rute mit den dicken Gummis bei Seite gelegt und die "Gute" Kanalstippe zur Hand genommen. Wie ich ja schon mehrfach habe durchblicken lassen, ist dieses "Schmalspurdenken" mit ewig den gleichen Fischen und Methoden für mich nicht das "Wahre" - ich liebe die Abwechslung im Friedfischbereich von Kleinfisch bis Grossfisch ; von Stippe bis Feeder und von Pinkie bis Paste. 

Nachteil an dieser "Denke" ist natürlich ganz eindeutig, dass das Jahr schlichtweg zu wenige Wochen hat 😖 um all den Möglichkeiten mit der nötigen Sorgfalt und eventuell auch noch dem ein oder anderen Trainingstag gerecht zu werden.

Und so galt es auch aktuell wieder festzustellen, dass das Jahr beinahe schon weider vorbei ist - gleich zwei Abangeln an einem Wochenende waren ein untrügliches Zeichen...

Am Samstag mit der wilden Gang von Rolduc nochmal den Weiher 1 aufs Korn genommen - meine Prognose war bereits im Vorfeld, dass das Ganze wohl beim Losen entschieden wird - so kam es leider auch - ich hatte Glück und loste einen der beiden aussichtsreichsten Plätze - leider ein paar Absagen - eine davon so kurzfristig, dass dem guten Ton noch ein kleiner Fehler beim Losen unterlaufen ist - für mich eher eine Lapalie - andere sahen es anders... seis drum - auch davon wird die Welt nicht untergehen... nach der in Rolduc (leider) extrem langen Angelzeit sind es bei mir recht magere 10 Karpfen mit einem Durchschnittsgewicht von nicht ganz 2 Kilo - das reicht zwar für die Zwei - macht mich aber nicht wirklich glücklich - da wäre deutlich mehr gegangen - taktisch war das mangelhaft - anglerisch noch befriedigend - wenngleich die Leute ab Platz 5 das sicher anders sehen - denn spätestens da fängt die red zone an - extrem wenig Fisch - dazu teils gar ausschliesslich Kleinfisch - 😕

Heute dann gleich die Möglichkeit es besser zu machen - auf zum Casteel - schon vorletzte Woche bei der Anmeldung staune ich nicht schlecht - als 36ter lande ich so gerade noch auf dem Zettel... nach einigen Absagen sitzen heute morgen immer noch 30 Angler am Wasser - da kann man reden so lange man will - das bekommt hier kaum ein anderer Verein hin!

Für mich kommt Platz 13 aus dem Beutel - vorletzte Woche hatte ich die Gelegenheit genutzt und mir das Wiegen bei einem Vergleichsangeln am gleichen Gewässer angesehen - schon da wurde in dem Bereich wenig Fisch gefangen - folglich hatte ich parallel zur Stippe gleich die kurze Feeder in Stellung gebracht und fütterte zum Start sowohl Stippe als auch Feeder - mit einem langsamen Futterrhytmus verbrachte ich die erste Stunde damit, auf einen unbeweglichen Schwimmer zu glotzen. Abgesehen von ein paar Kleinfischzupfern kam da mal gar nichts - dafür war die Montage allerdings nicht ausgelegt - denn wenn doch was kommen sollte, wollte ich zumindest neh echte Chance haben, den Fisch zu fangen. Nach einer Stunde der erste Wechsel zur Feeder - nachdem diverse Pellets am Band keinen Biss brachten, schwenkte ich um auf Naturköder - das schien der Schlüssel zum Erfolg - zudem waren es gleich die Ureinwohner, die den Feedertop unübersehbar in Wallung brachten - am Ende 3 Fische für nicht ganz 12 Kilo bedeuteten heute den Tagessieg - zu 100% zufrieden hätte es mich gemacht, wenn ich den letzten Fisch auch noch ca. einen Meter weiter Richtung Kescher hätte bringen können - der gute Kollege dürfte nicht weit von der 10 kg Marke entfernt gewesen sein und hatte sich im Grunde schon mit einem Kurzbesuch im Kescher abgefunden - der berühmte letzte Schlag mit dem Kopf war dann wohl doch zuviel für mein Vorfach 😟 aber auch hier gilt - manch Anderer wäre heute schon über nur einen Bonusfisch im Kilobereich glücklich gewesen.

Detailergebnisse Samstag (vermutlich in Kürze unter)

https://www.hsvonsgenoegenkerkrade.nl/wedstrijden-2023/uitslagen-wedstrijden    

(Ergebnis ist jetzt online)

und die Sonntagsliste findet ihr hier

https://www.ekhgoudwinde.com/wedstrijd-uitslagen/wedstrijd-uitslagen-goudwinde-2023/ekh-2023-sluitingswedstrijd-erenstein/

Sonntag, Oktober 15, 2023

Alto bello

 ...ich werde vermutlich in diesem Leben nicht mehr verstehen, warum es Angler gibt, die im Oktober, ebenso wie den geamten Rest des Jahres, lieber Commercial angeln, anstatt die Vielfalt des Angelsports in vollen Zügen zu geniessen...

Danke Jürgen Opladen für den megatollen Tag

Danke vdE für roach heavy

Danke Kanal für Rotaugen ALLER Grössen



Samstag, Oktober 14, 2023

Ergänzung Siegprämien


Aufgrund einiger Hinweis aus dem Kreise der Leser muss ich zunächst korrigieren - ihr habt natürlich recht mir der Feststellung, dass das zitierte Urteil bereits älteren Datums ist (das hätte mir schon bei der Währung DM auffallen können) 👀...

Über einen Bekannten beim Deutschen Sportbund habe ich aber nun nochmal recherchiert und er konnte mir wie folgt berichten:

Der reine Amateur ist ein Sportler, der den Sport aus Liebhaberei, also nicht berufsmäßig und ohne materiellen Gewinn betreibt. Erhält ein Amateursportler gelegentlich ein – gar nicht (ein)kalkulierbares – Preisgeld oder eine Siegprämie, so entfällt eine Besteuerung völlig. 

Hat der Amateursportler einen Leistungsstandard erreicht, der häufiger zu Wettkampfsiegen und Preisgeldern führt, liegen dagegen sonstige (im Extremfalle gar gewerbliche) Einkünfte vor, die steuerpflichtig sind.

An dieser Stelle mag nun jeder für sich entscheiden, wie weit der Begriff "gelegentlich" reicht - wenn ich mir das in meinem Dunstkreis so ansehe und dazu noch die freiwillig interaktive Berichterstattung in den sozialen Netzwerken verfolge, rate ich nochmals zur Vorsicht!


Dienstag, Oktober 03, 2023

"Bonnejager" und Kollegen

Hallo in die Runde,

als Angler mit bescheidenem Erfolg beschäftigt mich schon seit Jahren die Frage, wie es sich steuerrechtlich nun eigentlich verhält mit den schicken "Wedstrijd-Bonne" (Gutscheinen) oder gar Geldpreisen, deren Wert sich gerade in der jüngsten Vergangenheit sowie in Folge stets steigender Startgelder, nicht selten zu beachtlichen Summen aufgeschwungen hat.

Die steuerrechtliche Frage hinter diesem Aspekt lässt sich nach neuester Rechtsprechung primär auf die Frage herabbrechen: "Ist das Ganze Liebhaberei oder wird der (Amateur) Sport mit einer Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt"?

Ich möchte hier bei Weitem nicht verurteilen - allenfalls vorsorglich mahnen - denn von "Liebhaberei" zu sprechen, wenn deutlich 3-stellige Startgebühren anfallen und gleichzeitig Geldpreise bis hin zum Modus  "the winner takes it all" ausgezahlt werden, dürfte vor dem Hintergrund eines aktuellen Gerichtsurteils schwer fallen?

Hier der Bericht zum Urteil aus dem Sommer 2023:

Preisgelder im Amateursport – steuerfrei oder steuerpflichtig?

Die Finanzgerichte beschäftigt die Frage: Ist Amateursport eine Liebhaberei? Wenn ja, sind die Preisgelder nämlich steuerfrei.

Sie kommen auf die Bühne, reißen oder stoßen eine Langhantel mit teilweise über 200 Kilogramm und verlassen die Bühne wieder: die Gewichtheber/innen. Auch wenn Gewichtheben eher eine Randsportart ist, gibt es natürlich sowohl Profi-, als auch Amateursportler/innen. Ebenso im Fußball, Radsport oder Triathlon – um nur ein paar Beispiele zu nennen.

Steuerlich gesehen wird es im Bereich der Amateursportler/innen spannend: Ist Amateursport eine Liebhaberei? Ist die Antwort ein klares "Ja!", dann ist die Siegprämie eines Wettbewerbs steuerfrei. Sieht es der Fiskus anders, werden Steuern für die Turniergewinne fällig. Das muss das Finanzamt allerdings immer im Einzelfall entscheiden.

Ein Gewichtheber beschäftigt Finanzgerichte

Ein solcher Einzelfall beschäftigte zuletzt den Bundesfinanzhof (BFH), das höchste Gericht für Steuern in Deutschland: Ein Gewichtheber war in den 2000ern recht erfolgreich im Amateurbereich unterwegs. 2001 überwies ihm sein Sportverein 9.400 DM, 2003 dann 2.716,45 Euro. Auch in den Folgejahren bekam er Geld in ähnlicher Größenordnung. Das Geld erhielt er teils als "Siegprämie", teils als "Aufwendungen Bundesliga". Das Finanzamt wurde auf die Zahlungen aufmerksam und forderte Steuern.

Erhöhter Kalorienbedarf ist nicht steuerrelevant

Der Gewichtheber war empört: Er betreibe den Sport nicht um des Geldes willen. Außerdem habe er wegen des Gewichtshebens einen erheblich höheren Kalorienverbrauch als andere Menschen. Entsprechend entstünden ihm Mehrkosten für die Verpflegung von 400 bis 500 Euro monatlich – da bliebe von den Preisgeldern gar nichts mehr übrig. Das Finanzgericht, das sich zu diesem Zeitpunkt um den Fall kümmerte, sah das anders. Zum einen habe der Gewichtheber seine Mehrkosten nie nachgewiesen, zum anderen sei es schwierig, die Kosten aufzuteilen. Liegt der erhöhte Kalorienbedarf tatsächlich am Gewichtheben, oder an anderen Aktivitäten im Privatleben? Außerdem gäbe es im Steuerrecht klare Regeln für sogenannte Verpflegungsmehraufwendungen.

BFH als oberste Instanz sollte entscheiden

Da sich das Finanzgericht und der Gewichtheber nicht einigen konnten, wanderte der Fall vor den BFH. Doch jetzt kommt das große "Aber": Anhand der bisherigen Unterlagen können die Richter/innen aus München keine endgültige Entscheidung fällen. Sie gaben den Fall also an das Finanzgericht zurück. Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern mussten daher in einem zweiten Rechtsgang zwei Dinge klären:

  1. Ob der Gewichtheber Mehraufwendungen für Verpflegung geltend machen kann. Denn jeder, der auf Dienstreisen geht, kann Verpflegungspauschbeträge in der Steuererklärung eintragen. 
  2. Ob der Gewichtheber eine sogenannte Einkunftserzielungsabsicht hat. Was so kompliziert klingt, ist einfach die Frage, ob der Gewichtheber Geld mit dem Sport verdienen wollte, oder den Sport nur aus Spaß an der Freude betrieben hat.

Das Finanzgericht kam dann am 25. April 2011 zu folgendem Urteil:

  1. Auch wenn der Gewichtheber unstreitg höhere Ausgaben für Lebensmittel hatte, können diese trotzdem nicht als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abgesetzt werden, weil sie nach § 12 Nr. 1 EStG zu den nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung gehören.
  2. Der Gewichtheber hatte in diesem Fall eine Gewinnerziehlungsabsicht und dementsprechend eine gewerbliche Tätigkeit. Die "Aufwandsentschädigungen", die vom Verein gezahlt wurde, können nur dann als steuerfreie Aufwandsentschädigungen geltend gemacht werden, wenn sie Betriebsausgaben ersetzen, die der Sportler nachweislich hatte. 

Fazit: Die höheren Verpflegungskosten sind für den Sportler Privatsache und die Einkünfte aus seiner Sportlertätigkeit muss er versteuern.

Wir werden die Entwicklung bezüglich diser Fragestellung genau im Auge behalten und bei den von uns organisierten Angeln vorerst auf "Preisgelder" verzichten. Den Kollegen möchte ich empfehlen, mit Siegerfotos auf denen erzielte Geldpreise abgebildet werden vorsichtiger umzugehen. Unerheblich ist dabei übrigens die Frage, ob der Betrag im In- oder Ausland erzielt wurde - massgebend ist alleine der steuerrechtliche Wohnsitz des "Siegers" und die dortige Rechtsprechung.