Montag, April 05, 2021

NL = Hochrisikogebiet!!!

 


 

der Grenzübergang bei Aachen - Laurensberg (Vetschau) - den meisten von uns gut vertraut... heute noch locker durchgerollt nachdem ich einen alten Kollegen besuchte um ihn mit unerlässlichem Pelletmaterial zu versorgen ;-) - ab morgen allerdings ist hier wieder mit Kontrollen zu rechnen, denn die Niederlanden werden ab Dienstag, den 06.04.2021 als Hochrisikogebiet in Sachen Coronainzidenz geführt. 

NICHT OHNE ENTSCHEIDENDE ÄNDERUNGEN AUCH FÜR UNS ALS ANGELNDE TAGESTOURISTEN... die wir bisher noch von der Ausnahme für Grenzpendler bis 24h profitierten...

Wie immer vertrauen wir hier ausschließlich seriösen Quellen und keinen Gerüchten:

Was zu beachten ist, empfehlen wir auf offiziellen Seiten nachzulesen und sich nicht auf hören-sagen zu verlassen - recht ausführlich und verständlich dargestellt wird das Ganze z.B. beim WDR, der sich wiederum auf Angaben der NRW-Staatskanzlei beruft - ich denke denen kann man vertrauen.

Hier die Kernaussagen des Berichts:

Einreise nach NRW nur mit negativem Corona-Test

Wer ab Dienstag aus den Niederlanden nach NRW einreist, muss generell einen aktuellen Testnachweis mitführen - nämlich, dass er oder sie negativ auf das Coronavirus getestet wurde. Der Test darf nach Angaben der Düsseldorfer Staatskanzlei höchstens 48 Stunden vor der Einreise zurück nach NRW erfolgt sein.

Wer keinen Test vorweisen kann, muss in Quarantäne, die aber jederzeit durch einen negativen Test beendet werden kann.

Ist ein Corona-Selbsttest bei der Einreise ausreichend?

Nein. Zugelassen für den Nachweis einer Infektion mit dem Coronavirus sind nach der NRW-Verordnung ausschließlich PCR-Tests und PoC-Schnelltests.

Ausnahmen für Pendler und Durchreisende

Pendler, berufsbedingt oder wegen ihres Studiums oder wegen ihrer Ausbildung die deutsch-niederländische Grenze passieren müssen, ist ein negativer Test 72 Stunden gültig. Sie müssen sich also bis zu zweimal in einer Arbeitswoche testen lassen.

Ausgenommen von der Testpflicht sind Durchreisende und Transporteure, die weniger als 72 Stunden in Deutschland bleiben. Für Einreisende aus den Niederlanden besteht übrigens zusätzlich zur Testpflicht eine Anmeldepflicht. Die Anmeldung muss vor der Ankunft erfolgen.